Förderung

Ein Bereich der Weik-Stiftung ist die Förderung der Verbreitung der Musik Mozarts.

Dieses geschieht einerseits durch die finanzielle Förderung von Aufführungen, andererseits durch einen niederschwelligen Zugang zu Mozarts Musik via Internet.

Eine wichtige Voraussetzung ist zunächst, dass Mozart über 200 Jahre tot ist und somit die Musik frei von Rechten ist.

Die Satzung der Weik-Stiftung lässt eine Förderung von Einzelpersonen nicht zu. Wenn (Einzel-) Musiker aktiv werden wollen, sollten sie zusammen mit einer Institution planen. Ein Förderbetrag kann somit nur an Vereine, Institutionen etc. ausgezahlt werden.

Damit die aufgeführte Musik dauerhaft im Internet veröffentlicht werden kann, ist es erforderlich, dass alle Mitwirkenden, vertreten durch den Veranstalter bzw. musikalischen Leiter, dazu schriftlich das Einverständnis geben.

Diese Erklärung beinhaltet auch die schriftliche Zusicherung, dass die ausübenden Musiker jetzt und später keine Ansprüche, für die geförderte Aufführung, Privat oder über die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH) stellen.

Um diese Veröffentlichung ansprechend gestalten zu können, bittet die Weik-Stiftung, neben der Übergabe der Audioaufnahmen auch um einige (ca. 30) Fotos der Veranstaltung und der Solisten. Eine kurze Textfassung zur Veranstaltung, Kurzportraits der Solisten, Erläuterungen zur aufgeführten Musik, im Umfang wie es üblicherweise als Handzettel den Konzertbesuchern ausgehändigt wird, ist ebenfalls erwünscht.

Wenn Ihnen diese Voraussetzungen zusagen und von der Weik-Stiftung eine schriftliche Förderungszusage erhalten haben, können Sie mit dem vereinbarten Förderungsbetrag nach Übergabe der Audioaufnahmen, Bildern und Texten, rechnen.

 

Ein Tipp:

Die Weik-Stiftung fördert bevorzug interessante Mozartwerke, die noch nicht im Musikarchiv der Weik-Stiftung enthalten sind.